Spitex steht für „Spitalexterne Hilfe und Pflege“. Wir unterstützen Menschen zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung – sei es bei der Grundpflege, Behandlungspflege, Haushaltsführung oder Betreuung.
Grundsätzlich kann jede Person Spitex-Leistungen beziehen – unabhängig von Alter, Krankheit oder Behinderung. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung bei Pflegeleistungen.
In der Regel können wir kurzfristig Einsätze organisieren – je nach Dringlichkeit und Kapazität innerhalb von 24 bis 72 Stunden. Kontaktieren Sie uns frühzeitig für eine individuelle Einschätzung.
Ja. Unsere Unterstützung ist sowohl kurzfristig (z. B. nach einem Spitalaufenthalt) als auch langfristig möglich – abhängig vom individuellen Bedarf.
Aktuell sind wir im Kanton Luzern aktiv. Eine Erweiterung auf Aargau, Schwyz, Zug, Zürich sowie Ob- und Nidwalden ist in Planung.
Der zentrale Unterschied liegt in der Versorgungs- bzw. Aufnahmepflicht der öffentlichen Spitex. Private Spitexorganisationen wie Spitex Medisana AG unterliegen keiner Aufnahmepflicht und können individuell über Aufträge entscheiden. Das ermöglicht uns: